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   BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R   

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https://dejure.org/2003,4017
BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R (https://dejure.org/2003,4017)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R (https://dejure.org/2003,4017)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - B 9 VS 6/01 R (https://dejure.org/2003,4017)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG); Unterlassen einer notwendigen Beiladung als Verfahrensfehler; Beiladung der Bundesrepublik Deutschland im Revisionsverfahren ; Folgen eines Verkehrsunfalls als Wehrdienstbeschädigung; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Soldatenversorgungsrecht - Anwendbarkeit unfallversicherungsrechtlicher Grundsätze zum Wegeunfall

  • Judicialis

    SVG § 81 Abs. 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung bei Rechtsstreit im Soldatenversorgungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R
    Im wieder eröffneten Berufungsverfahren wird das LSG weiterhin davon ausgehen dürfen, dass unfallversicherungsrechtliche Grundsätze zum Wegeunfall, darunter auch zu den mit der Entgeltzahlung zusammenhängenden Handlungen (Abholen des Entgelts bei Barzahlung) auf das Soldatenversorgungsrecht übertragen werden können (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 24 mwN; BSGE 75, 180, 182 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12 und zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19; Schulin/Igl, Sozialrecht, 7. Aufl 2002, RdNr 839).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R
    Im wieder eröffneten Berufungsverfahren wird das LSG weiterhin davon ausgehen dürfen, dass unfallversicherungsrechtliche Grundsätze zum Wegeunfall, darunter auch zu den mit der Entgeltzahlung zusammenhängenden Handlungen (Abholen des Entgelts bei Barzahlung) auf das Soldatenversorgungsrecht übertragen werden können (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 24 mwN; BSGE 75, 180, 182 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12 und zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19; Schulin/Igl, Sozialrecht, 7. Aufl 2002, RdNr 839).
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RV 18/85

    Wegeunfallrechtsprechung für Soldatenversorgung und gesetzliche

    Auszug aus BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R
    Im wieder eröffneten Berufungsverfahren wird das LSG weiterhin davon ausgehen dürfen, dass unfallversicherungsrechtliche Grundsätze zum Wegeunfall, darunter auch zu den mit der Entgeltzahlung zusammenhängenden Handlungen (Abholen des Entgelts bei Barzahlung) auf das Soldatenversorgungsrecht übertragen werden können (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 24 mwN; BSGE 75, 180, 182 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12 und zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19; Schulin/Igl, Sozialrecht, 7. Aufl 2002, RdNr 839).
  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 8/78

    Beiträge zur Krankenversicherung - Streitigkeiten über die Berechnung -

    Auszug aus BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R
    Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung ist bei einer zulässigen Revision von Amts wegen als Verfahrensfehler zu beachten (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 21 mwN).
  • BSG, 03.08.1994 - 9 BV 20/94

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung - Ausgleich für

    Auszug aus BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass zum Rechtsstreit eines (ehemaligen) Soldaten auf Versorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes gegen ein Land die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt zu einem Rechtsstreit gegen Letztere auf Ausgleich für die Zeit des Wehrdienstverhältnisses das für die Versorgung zuständige Land nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist (Urteil vom 31. Mai 1989 - 9 RV 36/88 - und Beschluss vom 3. August 1994 - 9 BV 20/94 - beide: Juris).
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RV 36/88

    Notwendige Beiladung bei Streitigkeiten um Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung

    Auszug aus BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass zum Rechtsstreit eines (ehemaligen) Soldaten auf Versorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes gegen ein Land die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt zu einem Rechtsstreit gegen Letztere auf Ausgleich für die Zeit des Wehrdienstverhältnisses das für die Versorgung zuständige Land nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist (Urteil vom 31. Mai 1989 - 9 RV 36/88 - und Beschluss vom 3. August 1994 - 9 BV 20/94 - beide: Juris).
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